VHS = staatl. Ersatzschule
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22.02.2012, 20:36
Beitrag: #6
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RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:
Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich. Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen. |
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