Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
VHS = staatl. Ersatzschule
22.02.2012, 20:46
Beitrag: #7
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
fliederus2 schrieb:Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.

Genau das wollte ich auch vor dem Seitenladefehler auch sagen! Ich hätte mit dem Abzug bei den Eltern kein Problem.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 22.02.2012, 16:21
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Uwe - 22.02.2012, 19:29
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 22.02.2012, 19:44
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Stadtkatze - 22.02.2012 20:46
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 22.02.2012, 20:52
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 17.03.2012, 14:15
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 17.03.2012, 16:06
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 19.03.2012, 10:32
RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 07.05.2012, 14:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation