VHS = staatl. Ersatzschule
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23.02.2012, 19:37
Beitrag: #12
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RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Schon vor fast 30 Jahren:
Niedersächsisches Finanzgericht v 11.04.1984 - IX 577/82 1. Aufwendungen einer Gehilfin im steuerberatenden Beruf für den abendlichen Besuch der Volkshochschule zwecks Erlangung der Realschulreife sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der Arbeitgeber - ein Steuerberater - die Nachholung von Realschulabschluß (und Abitur) unter Inaussichtstellen von Gehaltssteigerungen "anordnet". EFG 1984, 543-544; DStR 1985, 53-54 |
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