# 2 : Steuerberatungskosten
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12.04.2013, 11:38
Beitrag: #13
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RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Es wurde leider keine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Zitat aus einem meiner gestrigen Newsletter: "Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Viele Bürger haben hierzu verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und gegen ihre Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt. Der Bundesfinanzhof hat daraufhin mit gleich drei Urteilen entschieden, dass es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn die privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nicht abzugsfähig sind. Bis jetzt wurde gegen keines dieser Urteile eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können daher keinen Erfolg haben. Einsprüche abgelehnt Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen. Betroffen von dieser Allgemeinverfügung sind Verfahren über Einsprüche und Änderungsanträge, die am 25. März 2013 noch anhängig waren, somit nicht Einsprüche und Änderungsanträge, denen durch einen - seit dem BMF-Schreiben vom 14. April 2008 angewiesenen - Vorläufigkeitsvermerk abgeholfen wurde. Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen vom 02.04.2013 Urteile des Bundesfinanzhofes, Aktenzeichen X R 10/02; X R 10/10 und VIII R 51/09" Was sagt Ihr dazu? |
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