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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
09.12.2015, 12:49
Beitrag: #2
RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
Die Z-GmbH ist doch Gewerbebetrieb kraft Rechtsform; deren Betrieb liegt in der Vermietung der Räumlichkeiten. Also kann man hier durchaus eine Aufspaltung annehmen.
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RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - showbee - 09.12.2015 12:49

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