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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
09.12.2015, 13:16
Beitrag: #3
RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
Entscheidend dürfte sein, ob eine wesentliche Betriebsgrundlage vorliegt. Kann diese ohne eigenbetriebliche Zwecke überhaupt entstehen? Es lag ja von Anfang bis Ende ausschließlich eine Weitervermietung vor. Ähnlich dem Urteil FG Düsseldorf 14-K-2480/05-F. Allerdings sind hier weder A+B irgendwie mit den Drittmietern verbandelt. Zudem: Satzungszweck ist nicht die Vermietung von Objekten. Diese Übergangslösung wurde nur aus der Not heraus geboren (Bank)
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RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - Oliver Thomas - 09.12.2015 13:16

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