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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
09.12.2015, 15:53
Beitrag: #5
RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
Vielen Dank für dieses Urteil, das kannte ich noch nicht.

So wie ich das verstehe ist in diesem Fall der einzige Gegenstand des Unternehmens auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.

Bei der Z-GmbH ist der Hauptgegenstand die Verwaltung von Gebäuden (die nicht angemietet wurden). Die Vermietung ist wirtschaftlich von untergeordnetem Rang.

Ich bin gespannt in welche Richtung das Schiff segelt Smile
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RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - Oliver Thomas - 09.12.2015 15:53

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