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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
09.12.2015, 16:38
Beitrag: #6
RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
Du darfst den "eingetragenen Unternehmensgegenstand" nicht überbewerten; es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit der Z-GmbH an. Ist diese längere Zeit als Vermieterin aktiv, ist dies ihr Unternehmensgegenstand. Dann ist ggf. die HR-Eintragung fehlerhaft, das hilft dir aber nicht.
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RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - showbee - 09.12.2015 16:38

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