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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
09.12.2015, 17:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2015 00:21 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #7
Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
Ich will das jetzt nicht werten.

Irgendwie will mir das nicht als richtig in meinen Kopf. Ich sehe bei einer klassischen Betriebsaufspaltung das, was sie eben zu 99,99% ausmacht. Beispiel Kino, Fabrikhalle etc.

Nicht aber bei einer wirtschaftlich untergeordneten Nebentätigkeit.
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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - Oliver Thomas - 09.12.2015 17:51

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