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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
14.12.2015, 21:22
Beitrag: #9
Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
(09.12.2015 17:51)Oliver Thomas schrieb:  Ich will das jetzt nicht werten.

Irgendwie will mir das nicht als richtig in meinen Kopf. Ich sehe bei einer klassischen Betriebsaufspaltung das, was sie eben zu 99,99% ausmacht. Beispiel Kino, Fabrikhalle etc.

Nicht aber bei einer wirtschaftlich untergeordneten Nebentätigkeit.



Aber es ist doch die Haupttätigkeit der GmbH, dieses Grundstück (weiter)zuvermieten.
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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - showbee - 14.12.2015 21:22

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