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AN-Abfindung in Frankreich
20.05.2016, 15:48
Beitrag: #7
RE: AN-Abfindung in Frankreich
Dank taxpert, einer gruseligen Internetübersetzung der französischen Gesetzesstelle und einem Steuerbüro an der französischen Grenze sieht die Lösung wie folgt aus:

Gem. Art. 80 duodecies 1-1 et 3° sind Abfindungen in folgender Höhe steuerfrei:
- entsprechend dem geltenden Tarifvertrag
- oder das doppelte des Vorjahresbruttogehalt
- oder die Hälfte der Abfindung

höchstens jedoch das sechsfache der Sozialversicherungsgrenzen (plafonds) -> in 2015 € 38.040 --> Abfindung steuerfrei bis max. € 228.240


taxpert schrieb:Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!!

So kompliziert hätte es mancher hier gerne.
Auf diese Abfindung entfielen in D bei einem Alleinstehenden ca. T€ 80 an Steuern.
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AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 11.05.2016, 09:42
AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 15.05.2016, 18:59
RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 16.05.2016, 20:37
RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 20.05.2016 15:48
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