AN-Abfindung in Frankreich
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20.05.2016, 15:48
Beitrag: #7
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RE: AN-Abfindung in Frankreich
Dank taxpert, einer gruseligen Internetübersetzung der französischen Gesetzesstelle und einem Steuerbüro an der französischen Grenze sieht die Lösung wie folgt aus:
Gem. Art. 80 duodecies 1-1 et 3° sind Abfindungen in folgender Höhe steuerfrei: - entsprechend dem geltenden Tarifvertrag - oder das doppelte des Vorjahresbruttogehalt - oder die Hälfte der Abfindung höchstens jedoch das sechsfache der Sozialversicherungsgrenzen (plafonds) -> in 2015 € 38.040 --> Abfindung steuerfrei bis max. € 228.240 taxpert schrieb:Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!! So kompliziert hätte es mancher hier gerne. Auf diese Abfindung entfielen in D bei einem Alleinstehenden ca. T€ 80 an Steuern. |
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AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 11.05.2016, 09:42
RE: AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 11.05.2016, 10:48
RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 12.05.2016, 11:15
AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 15.05.2016, 18:59
RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 16.05.2016, 20:37
RE: AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 18.05.2016, 08:31
RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 20.05.2016 15:48
RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 20.05.2016, 21:01
AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 20.05.2016, 21:18
AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 20.05.2016, 22:14
AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 21.05.2016, 11:24
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