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AN-Abfindung in Frankreich
20.05.2016, 21:01
Beitrag: #8
RE: AN-Abfindung in Frankreich
der Finanzbeamte freut sich wenn du ihm mitteilst das die abfindung wegen Art. 80 duodecies 1-1 et 3° steuerfrei ist.

Weil diese ausage auf wahrheitsgehalt zu überprüfen wird dem keinen spass machen

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 11.05.2016, 09:42
AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 15.05.2016, 18:59
RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 16.05.2016, 20:37
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