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DHHF Hauptwohnsitz verlegen
10.06.2007, 22:33
Beitrag: #1
DHHF Hauptwohnsitz verlegen
Hallo,
leider stehe ich mit meiner Auffassung in allen Foren bisher allein da, wenn es darum geht, eine DHHF auch dann weiterhin anzuerkennen, wenn der Hauptwohnsitz verlegt wird aus privaten Gründen.

Es heißt im § 9 EStG
5. 1 notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. 2 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt;

Wie interpretiert Ihr diese Aussage im Gesetz?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Nachrichten in diesem Thema
DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 10.06.2007 22:33
RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Opa - 14.06.2007, 17:58

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