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Rücknahme Verwaltungsakt
03.06.2008, 13:55
Beitrag: #4
RE: Rücknahme Verwaltungsakt
Opa, dies stellt keine Rücknahme eines Verwaltungsaktes dar, sondern schlicht und ergreifend die Aufgabe des Bekanntgabewillens.

Hintergrund: Wenn der Bearbeiter veranlagt und das Knöpfchen für die Freigabe des Steuerbescheides drückt, dauert es noch ein paar Tage (von Land zu Land unterschiedlich) bis der Bescheid per Zentralversand (meist) versendet wird. Wenn nun in der Zwischenzeit etwas passiert und daher der Bescheid falsch ist aber leider nicht mehr aufzuhalten, dann geht dieses kleine Formschreiben raus und damit gilt der Steuerbescheid als nicht bekannt gegeben.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 12:47
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Kiharu - 03.06.2008 13:55
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 14:07
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 03.06.2008, 15:14
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 16:48
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 17:09
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 18:22
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 09.06.2008, 14:32

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