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Rücknahme Verwaltungsakt
03.06.2008, 15:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2008 15:15 von Petz.)
Beitrag: #7
RE: Rücknahme Verwaltungsakt
Opa schrieb:Wenn sich nachträglich etwas ändert, kann der Bescheid ja geändert werden.

Nein, kann es eben nicht, jedenfalls nicht von FA-Seite aus.

Und da in den EOSS-Ländern die Bescheide (in der Regel) zentral versendet werden, hat der Bearbeiter keine Möglichkeit mehr ihn anzuhalten.

Daher der Brief über die Aufgabe des Bekanntgabewillens, ist AO-rechtlich so abgesegnet.

zaunkönig schrieb:Mal so zum Verständnis: Rücknahme oder Widerruf?

Rücknahme wäre doch ein unrechtmäßiger Verwaltungsakt und Widerruf ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, oder?

Dann wäre gegebenenfalls beim Widerruf zu prüfen, ob ein begünstigender Verwaltungsakt ergeht. Der kann nicht widerrufen werden.

Oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Dampfer?
Das ist eine andere Baustelle, hat mit dieser nichts zu tun.
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Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 12:47
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 14:07
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 03.06.2008 15:14
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 16:48
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 17:09
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