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Rücknahme Verwaltungsakt
03.06.2008, 16:40
Beitrag: #8
RE: Rücknahme Verwaltungsakt
Hallo Zaunkönig,
Rücknahme oder Widerruf, diese Frage stellt sich hier wirklich nicht. Es kann ja nur etwas widerrufen oder zurückgenommen werden, was wirksam bekannt gegeben ist.

Eine Rücknahme oder ein Widerruf setzt einen zuvor wirksamen VA voraus. VAs werden wirksam, wenn sie wirksam bekanntgegeben worden (mit Willen der Behörde) und nicht nichtig sind.

Das Schreiben, welches Opa bekommen hat, setzt also schon viel früher an, indem es bereits eine wirksame Bekanntgabe verhindert.

Hoffe, ich habe mich jetzt noch verständlich ausgedrückt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 12:47
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 14:07
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 03.06.2008, 15:14
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Kiharu - 03.06.2008 16:40
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 16:48
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 17:09
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 18:22
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 09.06.2008, 14:32

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