Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rücknahme Verwaltungsakt
09.06.2008, 13:58
Beitrag: #14
RE: Rücknahme Verwaltungsakt
Hm, wie ist das also, muss das FA den Bekanntgabewillen aufgeben, schon bevor der Bescheid ankommt?

Hab hier den Fall, dass geänderte Bescheide aufgrund einer BP ergangen sind. Rund 1 Monat später habe ich die selben Bescheide nochmals bekommen.
Etwas verwirrt habe ich beim FA angerufen, wo mir gesagt wurde, dass das ein Fehler ist, und dass die selber nicht wissen, wie das gegangen ist, weil man den gleichen Bescheid irgendwie nicht zwei Mal mit unterschiedlichem Datum verschicken könne.

Wenn mit also jetzt, nach Ablauf der Einspruchsfrist der ERSTEN Bescheide einfallen würde, dass ich jetzt einen Einspruch einlegen will, könnte ich dies gegen die zweiten Bescheide? Weil eine Aufgabe des Bekanntgabewillens habe ich nie bekommen?

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 12:47
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 14:07
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 03.06.2008, 15:14
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 16:48
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 17:09
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Catja - 03.06.2008, 18:22
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Clematis - 09.06.2008 13:58
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Petz - 09.06.2008, 14:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation