Rücknahme Verwaltungsakt
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09.06.2008, 13:58
Beitrag: #14
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RE: Rücknahme Verwaltungsakt
Hm, wie ist das also, muss das FA den Bekanntgabewillen aufgeben, schon bevor der Bescheid ankommt?
Hab hier den Fall, dass geänderte Bescheide aufgrund einer BP ergangen sind. Rund 1 Monat später habe ich die selben Bescheide nochmals bekommen. Etwas verwirrt habe ich beim FA angerufen, wo mir gesagt wurde, dass das ein Fehler ist, und dass die selber nicht wissen, wie das gegangen ist, weil man den gleichen Bescheid irgendwie nicht zwei Mal mit unterschiedlichem Datum verschicken könne. Wenn mit also jetzt, nach Ablauf der Einspruchsfrist der ERSTEN Bescheide einfallen würde, dass ich jetzt einen Einspruch einlegen will, könnte ich dies gegen die zweiten Bescheide? Weil eine Aufgabe des Bekanntgabewillens habe ich nie bekommen? ----------------- LG Clematis |
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Rücknahme Verwaltungsakt - Opa - 03.06.2008, 12:47
RE: Rücknahme Verwaltungsakt - Hans-Christian - 03.06.2008, 13:07
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