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Ertrag aus R�ckzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
16.10.2008, 20:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2008 20:33 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: Ertrag aus R�ckzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
Die Anwendungsvorschrift in � 52a Abs. 10 EStG scheint mir ohne Zweifel ein neuer Kandidat zur Vorlage beim BVerfG wegen m�glichem Versto� gegen die Normenklarheit zu sein...

Habe mich aufgrund der Antworten jetzt nochmal n�her damit auseinandergesetzt, bleibe aber nach zwischenzeitlichen Zweifeln bei meiner offenbar noch streitigen Interpretation der Anwendungsvorschriften.

@kiharu: Satz 9 ist ohne Zweifel einschl�gig. Da � 20 Abs. 2 S. 2 EStG n. F. nur i.V.m. � 20 Abs. 2 S.1 EStG n. F. gilt, m�sste aber zus�tzlich �20 Abs. 2 S. 1 (hier nur Nr. 7 denkbar) EStG n. F. anwendbar, mithin ein entsprechender Ver�u�erungsvorgang steuerpflichtig sein.

@all

showbee schrieb:Vermute: Satz 6

"� 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 in der Fassung des Artikels 1 des
Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist erstmals auf nach dem 31. Dezember
2008 zuflie�ende Kapitalertr�ge aus der Ver�u�erung sonstiger Kapitalforderungen
anzuwenden."
Erstmal als Grundsatz korrekt. Wird aber m. E. durch den folgenden Satz 7 wieder ausgehebelt:

"F�r Kapitalertr�ge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 1. Januar 2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen im Sinne des � 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenen Fassung, aber nicht Kapitalforderungen im Sinne des � 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung sind, ist � 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 nicht anzuwenden."

Subsumtion:

Erwerb vor 01.01.2009 (+)
Kapitalforderung i. S. d. � 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a. F. (+)
keine Kapitalforderung im Sinne des � 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 a. F. (+)
---> keine Anwendung � 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 n. F.
---> Ver�u�erung w�re nicht nach � 20 EStG n. F. steuerpflichtig
---> R�ckzahlung (=Ver�u�erungssurrogat im Sinn der Neufassung) nicht steuerpflichtig.

Teilweise R�ckausnahme Satz 8 (betrifft bestimmte Zertifikate): (-), da nur anwendbar, wenn Forderung keine i. S. d. � 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a. F.

Ergebnis: R�ckzahlung bei Erwerb vor 01.01.2009 steuerfrei.

L�st das bei den Gegenstimmen ein Umschwenken aus?
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RE: Ertrag aus R�ckzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung - meyer - 16.10.2008 20:37

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