Internet-Auktionen in der Schweiz
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02.07.2007, 15:41
Beitrag: #2
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RE: Internet-Auktionen in der Schweiz
Ergänzung:
Gerade im Debatin/Wassermeyer, DBA, geschmökert. MA Art. 5 Rn. 30: Unkörperliche Gegenstände könnten keine Betriebsstätte begründen. Dies müsse auch für die Einrichtung einer Web-Site im Internet gelten (Verweis auf Literatur). Gibts zum Thema "Internet und Betriebsstätte" Rechtsprechung? |
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Internet-Auktionen in der Schweiz - jurico - 02.07.2007, 13:09
RE: Internet-Auktionen in der Schweiz - jurico - 02.07.2007 15:41
RE: Internet-Auktionen in der Schweiz - zaunkönig - 02.07.2007, 17:29
RE: Internet-Auktionen in der Schweiz - jurico - 03.07.2007, 13:39
RE: Internet-Auktionen in der Schweiz - jurico - 06.07.2007, 13:05
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