§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
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05.07.2007, 10:07
Beitrag: #1
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§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Hallo,
mit dem FA zanken wir uns über folgendes Problem und drehen uns im Kreis: Wir vertreten einen ausländischen Mandanten, der seinen Wohnsitz in den Streitjahren nicht in D hatte. Es geht um den Verkauf von Autos ins Ausland. FA meint, Mandant sei steuerpflichtig (ESt/GewSt: Betriebstätte; USt: Unternehmer). Folglich: Mitwirkungspflichten gem. § 90 II AO. Da Mandant Mitwirkungspflichten nicht bzw. unvollständig nachkomme, dürfe natürlich geschätzt werden. ![]() Wir meinen, Mandant ist nicht steuerpflichtig (kein Anknüpfungspunkt in D - keine beschränkte Steuerpflicht, auch keine "selbständige Betätigung" iSv § 15 II 1 EStG; kein Unternehmer iSd UStG). Also: Keine Steuerpflicht, keine Mitwirkungspflichten. ![]() Hat jemand Lit./Rspr. zu diesem Thema parat? |
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