§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
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07.07.2007, 15:44
Beitrag: #4
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Also ich meine, dass man hier kaum drumrumkommt, dem Finanzamt zumindest darzulegen, warum man in Deutschland nicht steuerpflichtig war in den betr. Jahren.
Man könnte in Erwägung ziehen, durch eine negative Feststellungsklage klären zu lassen, ob in Deutschland beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Wenn dann feststeht, dass keine Steuerpflicht bestand, dann besteht auch keine Mitwirkungspflicht. Beste GrĂŒĂe Vorwitzig ![]() |
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