� 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
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08.07.2007, 18:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2007 18:24 von Petz.)
Beitrag: #8
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RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Er m�chte also seinen Arbeitgeber nicht verraten ?
Naja, wenn er seinen Mitwirkungspflichten, die ja eigentlich in seinem pers�nlichen Interesse liegen sollten, nicht nachkommt, wird er vermutlich als Unternehmer behandelt werden. Wovon sonst soll das FA ausgehen, da die Autos ja vermutlich in seinem Namen ge- und verkauft wurden? |
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