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� 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
08.07.2007, 18:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2007 18:24 von Petz.)
Beitrag: #8
RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Er m�chte also seinen Arbeitgeber nicht verraten ?

Naja, wenn er seinen Mitwirkungspflichten, die ja eigentlich in seinem pers�nlichen Interesse liegen sollten, nicht nachkommt, wird er vermutlich als Unternehmer behandelt werden.

Wovon sonst soll das FA ausgehen, da die Autos ja vermutlich in seinem Namen ge- und verkauft wurden?
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RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar? - Petz - 08.07.2007 18:23

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