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Vererbung von Verlustvorträgen
03.02.2009, 20:57
Beitrag: #12
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Petz schrieb:Es können echte Verluste entstanden sein, ob es nun nach dem Tod zu Gewinnen oder Verlusten kommt ist völlig gleichgültig.
Jetzt verstehe ich erst, wo Sie die Unterscheidung ansetzen.

Das halte ich aber für äußerst willkürlich, denn was sind "echte" Verluste? Sagen wir, der Erblasste hat 17er-Verlust gemacht und die Vorträge vererbt. Oder er hat Spekulationsverluste erzielt. Sind das keine "echten" Verluste?

Angenommen die Verluste im geerbten und weitergeführten Gewerbebetrieb resultieren aus den Erhaltungsaufwendungen für eine betriebliche Immobilie (also gleicher Fall wie bei der Vermietung). Kein "echter" Verlust wegen Gegenwert? Oder die Verluste resultieren aus Sonderabschreibungen?

Ich bezweifle außerdem, dass Erhaltungsmaßnahmen in gleicher Höhe zu einer Wertsteigerung führen. Nehmen wir einen Extremfall, z. B. Schwammsanierung. Da gleicht man allenfalls den Wertverlust (ist das ein echter Verlust)? durch den Schwammbefall aus.
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - meyer - 03.02.2009 20:57

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