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Vererbung von Verlustvorträgen
06.02.2009, 19:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2009 19:35 von Lemgun.)
Beitrag: #23
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Ja, viiielen Dank für die Hilfe beim Verstehen der Problematik. Smile

Ich hoffe, du kannst auch noch meinen letzten Knoten im Gehirn beseitigen: Big Grin

Dass der BFH (obwohl er im Urteil dies durchaus suggeriert hat), m.E. nicht bestimmen kann, ab wann und in welchen Fällen seine Entscheidung Anwendung finden soll, ist mir ja noch klar, da er kein Gesetzgeber ist.

Aber wenn die Verwaltung sich selbst mit einem BMF-Schreiben an alte Rechtssprechung bindet, in der ja nur die zwei Negativabgrenzungen zum TBM wirtschaftliche Belastung aufgeführt werden und diese (und nur diese) als negativ darstellt im Schreiben, und ansonsten alte Rechtssprechung anwenden will, liege ich da falsch, dass dann die Selbstbindung der Verwaltung eine Erweiterung des Begriffs der wirtschaftlichen Belastung verhindert?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Lemgun - 06.02.2009 19:34

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