Vererbung von Verlustvorträgen
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06.02.2009, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2009 21:24 von meyer.)
Beitrag: #25
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Petz schrieb:Aber gerade Verluste nach 17 und 23 sind für mich das klassische Beispiel, welche Verluste nicht vererbbar sind.Nur ein kleines Update: Die Verluste resultieren aus einem Mischmasch (die 23er mal außen vor gelassen). Die 17er sind nur recht gering, die waren zwar in einem Jahr mal relativ hoch, sind dort allerdings zum großen Teil mit positiven anderen Einkünften verrechnet worden. Der Großteil resultiert offenbar aus 18er Verlusten, ein kleinerer Teil aus 17 und ein ähnlicher Teil aus 21. Jedenfalls wenn man nur das betrachtet, was nach der Verlustverrechnung zwischen den Einkunftsarten des jeweiligen Jahres übriggeblieben ist. Ansonsten beschleicht mich das Gefühl, dass die Vertreter der restriktiven Auffassung eher nach Bauchgefühl entscheiden, ob ein Verlust zu einer wirtschaftlichen Belastung im hier genannten Sinn führt. Mir scheint, man kann zu der alten Rechtsprechung nur durch die Fußstapfentheorie eine wirtschaftliche Belastung logisch herleiten, sonst sehe ich jedenfalls nicht, wie man da eine logische Abgrenzung hinbekommen will, die mit den bisherigen BFH-Fällen kompatibel ist. Soeben entdeckt: Es gabe eine mehr oder weniger passende Revison beim BFH unter IX R 52/05. Die ist allerdings vom Stpfl. zurückgenommen worden. Kann ja wohl entweder heißen, dass das FA nach Ergehen der Entscheidung des GrS abgeholfen hatte oder dass derjenige keine Lust mehr hatte. Oder sehe ich das falsch? |
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