Stpfl. verstorben
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11.07.2007, 10:23
Beitrag: #15
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RE: Stpfl. verstorben
Opa schrieb:Das Urteil bestätigt meine Auffassung. Die Vollmacht wurde ja extra, weil der nahe Tod bevorstand, gemacht. Außerdem frag ich mich gerade, wenn nicht der Bevollmächtigte, wie die Erben die Erklärung unterschreiben wollen. Es gibt ja nicht immer nur 2 Erben, ich kenne Erbengemeinschaften mit über 60 Personen, den Rest könnt ihr euch selber ausmalen ;-) Ich lasse mir folgendes unterschreiben. "MitgliedsnameundEhefrau Strasse Plz Ort Mandantennummer: Nummer Steuernummer: SteuerNr - Einkommensteuererklärung VZ Erklärung Hiermit versichern wir, MitgliedsnameundEhefrau Strasse, Plz Ort dass wir alle Angaben für unsere Einkommensteuererklärung VZ sowie die Einkommensteuererklärungen für spätere Jahre gegenüber unserem steuerlichen Berater wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben, bzw. machen werden. Uns ist bekannt, dass Angaben über Kindschaftsverhältnisse und Pauschbeträge für Behinderte erforderlichenfalls der Gemeinde mitgeteilt werden, die für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten zuständig ist. Wir bevollmächtigen hiermit unseren steuerlichen Berater, unsere Einkommen- steuererklärungen an das Finanzamt per ELSTER zu übermitteln. Wir sind von unserem steuerlichen Berater darüber aufgeklärt worden, dass die Festsetzungsfrist für Steuern bis zu 10 Jahre betragen kann. Innerhalb dieser Frist kann das Finanzamt eine steuerliche Veranlagung veranlassen bzw. abändern. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums. Wir wurden von unserem steuerlichen Berater darüber aufgeklärt, dass wir im eigenen Interesse Unterlagen und Belege zur Glaubhaftmachung von Tatsachen, die in der Steuererklärung geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können, 10 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums aufbewahren sollen. AOrt, Heute __________________________ Ort, Datum Unterschrift(en) " Ansonnsten gebe es dazu noch viel zu diskutieren. Zum Beispiel. Das FA könnte, aus welchen Gründen auch immer, eine nachträgliche Unterschrift (Worauf) verlangen. Ich drucke weder eine Vorschau, noch eine Erklärung. Muß ich das? Wie gesagt, viele Probleme. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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