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Stpfl. verstorben
11.07.2007, 10:23
Beitrag: #15
RE: Stpfl. verstorben
Opa schrieb:Das Urteil bestätigt meine Auffassung. Die Vollmacht wurde ja extra, weil der nahe Tod bevorstand, gemacht. Außerdem frag ich mich gerade, wenn nicht der Bevollmächtigte, wie die Erben die Erklärung unterschreiben wollen. Es gibt ja nicht immer nur 2 Erben, ich kenne Erbengemeinschaften mit über 60 Personen, den Rest könnt ihr euch selber ausmalen ;-)

Und noch ein Tip: Steuererklärung per Elster in authentifizierter Form, da unterschreibt keiner mehr. Was macht denn das FA dann? Ich hatte diesen Fall (war aber alles vorher mündl. abgesprochen und gab keine Probleme): Schiegertochter der Verstorbenen kommt mit einer Steuerbescheinigung (KAP), ich mach die Erklärung in authentifizierter Form, die Erstattung geht auf das Konto des Ehemannes der Verstorbenen. Eigentl. ist weder die Schwiegertochter, noch ich der Bevollmächtigte und auch nicht der Erbe, sondern der Ehemann. Da hätte das FA die Erklärung doch eigentlich gar nicht bearbeiten dürfen. Oder? Aber woher soll das FA wissen, daß die Schwiegertochter und nicht der Ehemann bei mir war?

Dies ist übrigens ein Problem, womit ich mich schon länger beschäftige. Ich übermittele die Erklärung, aber weder ich, noch die Mandanten unterschreiben ja irgend etwas. Was ist mit Falschangaben.
Mein Problem denn --> verkehrt eingegeben und verschickt?
Oder
Problem der Mandanten --> falsche Angaben gemacht bzw. Unterlagen zurück behalten?
Wie handhabt ihr das eigentlich?

Viele Grüße





Ich lasse mir folgendes unterschreiben.

"MitgliedsnameundEhefrau
Strasse
Plz Ort

Mandantennummer: Nummer
Steuernummer: SteuerNr
- Einkommensteuererklärung VZ


Erklärung



Hiermit versichern wir,

MitgliedsnameundEhefrau
Strasse, Plz Ort

dass wir alle Angaben für unsere Einkommensteuererklärung VZ sowie die Einkommensteuererklärungen für spätere Jahre gegenüber unserem steuerlichen Berater wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben, bzw. machen werden. Uns ist bekannt, dass Angaben über Kindschaftsverhältnisse und Pauschbeträge für Behinderte erforderlichenfalls der Gemeinde mitgeteilt werden, die für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten zuständig ist.

Wir bevollmächtigen hiermit unseren steuerlichen Berater, unsere Einkommen- steuererklärungen an das Finanzamt per ELSTER zu übermitteln.

Wir sind von unserem steuerlichen Berater darüber aufgeklärt worden, dass die Festsetzungsfrist für Steuern bis zu 10 Jahre betragen kann. Innerhalb dieser Frist kann das Finanzamt eine steuerliche Veranlagung veranlassen bzw. abändern. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Wir wurden von unserem steuerlichen Berater darüber aufgeklärt, dass wir im eigenen Interesse Unterlagen und Belege zur Glaubhaftmachung von Tatsachen, die in der Steuererklärung geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können, 10 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums aufbewahren sollen.




AOrt, Heute __________________________
Ort, Datum Unterschrift(en)
"


Ansonnsten gebe es dazu noch viel zu diskutieren.

Zum Beispiel.

Das FA könnte, aus welchen Gründen auch immer, eine nachträgliche Unterschrift (Worauf) verlangen.

Ich drucke weder eine Vorschau, noch eine Erklärung.
Muß ich das?

Wie gesagt, viele Probleme.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Stpfl. verstorben - Jigsaw - 10.07.2007, 18:29
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