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Einbauküche V+V
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01.07.2009, 12:34
Beitrag: #11
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RE: Einbauküche V+V
tolledeu schrieb:Hallo, Du meinst § 13 (2) und (4) EStG, oder? Ja, hab ich geprüft, hab aber leider keine eigenen Wohnzwecke oder Wohnzwecke des Altenteilers... ----------------- LG Clematis |
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01.07.2009, 15:28
Beitrag: #12
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RE: Einbauküche V+V
Clematis schrieb:tolledeu schrieb:Hallo, Ja, meinte ich?
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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