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Zuzahlungen der KK
10.08.2009, 16:57
Beitrag: #1
Zuzahlungen der KK
Mandantin (Rentnerin) hat regelm. hohe Zuzahlungen f�r Arzneimittel, Kuren usw. zu zahlen (�ber den 1 bzw. 2 %). Diese k�nnen als agB steuerlich geltend gemacht werden. Soweit klar.

Jetzt wird die Mandantin im Nov. 08 von der KK angeschrieben, da� sie gleich den H�chstsatz (1% bei ihr) v. ca. 300,- zahlen k�nnte, dann w�rde sie gleich vom 01.01.09 an von der Zuzahlung befreit, da sie ja den H�chstsatz bereits an die KK gezahlt h�tte. Dies macht sie auch im Dez. 08.
Sind dies (300,-) nun agB in 08 (Zahlungszeitpunkt), in 09 (betreffender Zeitraum), oder KV Beitr�ge (Sonderausgaben) in 08?

Soetwas hatte ich auch noch nicht.
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10.08.2009, 17:28
Beitrag: #2
RE: Zuzahlungen der KK
Das Vorgehen ist mir bekannt von den Krankenkasse und das finde ich auch in Ordnung. Meiner Meinung nach sind das a.g.B. im Jahr der Zahlung. Es handelt sich ja um nichts anderes als Zuzahlungen in einer Summe und � 33 stellt nunmal auf den Zeitpunkt der Verausgabung ab.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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10.08.2009, 18:36
Beitrag: #3
RE: Zuzahlungen der KK
Ich hab auch nichts gegen das Vorgehen (nur war es mir neu) und bin eigentlich auch deiner Meinung, aber im Nachhinein kamen mir doch Zweifel, da die Kosten ja eigentlich noch nicht angefallen sind, sondern nur ein Art Vorauszahlung sind.
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