BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
|
20.01.2010, 21:28
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Hallo,
ich habe gerade eine BP bei einem Arzt laufen. Der Pr�fer hat nun alle Rechnungen an Privatpatienten angefordert. Der Arzt weist auf seine �rztliche Schweigepflicht hin und sagt, auf den Rechnungen steht stets die Diagnose samt Behandlung - was den Pr�fer schlie�lich nichts angeht. Und womit er wohl auch Recht hat. Was nun? Gibt es dazu Verwaltungsanweisungen/Urteile? M�sste man ggf. wirklich in allen Rechnungen die Diagnosen schw�rzen und dann Kopien aush�ndigen? Hat jemand Erfahrungen, wie man das handeln kann? Gru� tosch |
|||
20.01.2010, 23:40
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Ich hab auf die Schnelle nur einen Uralt-Beschluss gefunden, was sich mit der Herausgabe (bzw. Nichtherausgabe) von Patientenakten an den Betriebspr�fer befasst. Aber vielleicht findest Du darin etwas argumentativ N�tzliches?
BFH Beschluss vom 11.12.1957 - II 100/53 U (HaufeIndex 408950) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
21.01.2010, 00:06
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Genial! 57 war halt doch ein guter Jahrgang!
(Alt. zu Haufe: SIS 58 00 50) Catja, ich schlie�e Dich in mein Nachtgebet ein ![]() |
|||
21.01.2010, 00:07
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Bzgl Anw�lten und der Namen der Mandatschaft:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungna.../Stn21.pdf |
|||
05.02.2010, 09:06
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
ABER...
BFH 14.5.2002, BStBl 2002 II S. 712, hier wurde das Verlangen von geschw�rzten Kopien bzw. Abdeckungen ausdr�cklich NICHT eingeschr�nkt! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
17.02.2010, 11:46
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
dazu BFH aktuell:
"Im �brigen bestehen die gesetzlichen Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte zwar grunds�tzlich auch in der bei einem Rechtsanwalt und Steuerberater stattfindenden Au�enpr�fung. Das Finanzamt darf jedoch mandantenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form verlangen, soweit dies f�r die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist. Es bleibt dann dem Steuerpflichtigen �berlassen, in welcher technischen Weise (etwa durch Schw�rzen der Namen und Adressen der Mandanten) er f�r eine Wahrung des beruflichen Geheimhaltungsinteresses sorgt." (BFH, Urteil v. 28.10.2009, VIII R 78/05) BUNDESFINANZHOF, Pressemitteilung Nr. 16/2010 v. 17.2.2010 Gru� Eisvogel |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste