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BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
20.01.2010, 21:28
Beitrag: #1
BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Hallo,

ich habe gerade eine BP bei einem Arzt laufen.
Der Pr�fer hat nun alle Rechnungen an Privatpatienten angefordert.
Der Arzt weist auf seine �rztliche Schweigepflicht hin und sagt, auf den Rechnungen steht stets die Diagnose samt Behandlung - was den Pr�fer schlie�lich nichts angeht. Und womit er wohl auch Recht hat.

Was nun? Gibt es dazu Verwaltungsanweisungen/Urteile? M�sste man ggf. wirklich in allen Rechnungen die Diagnosen schw�rzen und dann Kopien aush�ndigen?

Hat jemand Erfahrungen, wie man das handeln kann?

Gru�

tosch
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20.01.2010, 23:40
Beitrag: #2
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Ich hab auf die Schnelle nur einen Uralt-Beschluss gefunden, was sich mit der Herausgabe (bzw. Nichtherausgabe) von Patientenakten an den Betriebspr�fer befasst. Aber vielleicht findest Du darin etwas argumentativ N�tzliches?

BFH Beschluss vom 11.12.1957 - II 100/53 U

(HaufeIndex 408950)

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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21.01.2010, 00:06
Beitrag: #3
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Genial! 57 war halt doch ein guter Jahrgang!
(Alt. zu Haufe: SIS 58 00 50)

Catja, ich schlie�e Dich in mein Nachtgebet ein Big Grin
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21.01.2010, 00:07
Beitrag: #4
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
Bzgl Anw�lten und der Namen der Mandatschaft:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungna.../Stn21.pdf
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05.02.2010, 09:06
Beitrag: #5
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
ABER...

BFH 14.5.2002, BStBl 2002 II S. 712, hier wurde das Verlangen von geschw�rzten Kopien bzw. Abdeckungen ausdr�cklich NICHT eingeschr�nkt!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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17.02.2010, 11:46
Beitrag: #6
RE: BP beim Arzt - Vorlage Privatrechnungen
dazu BFH aktuell:
"Im �brigen bestehen die gesetzlichen Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte zwar grunds�tzlich auch in der bei einem Rechtsanwalt und Steuerberater stattfindenden Au�enpr�fung. Das Finanzamt darf jedoch mandantenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form verlangen, soweit dies f�r die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist. Es bleibt dann dem Steuerpflichtigen �berlassen, in welcher technischen Weise (etwa durch Schw�rzen der Namen und Adressen der Mandanten) er f�r eine Wahrung des beruflichen Geheimhaltungsinteresses sorgt."

(BFH, Urteil v. 28.10.2009, VIII R 78/05)

BUNDESFINANZHOF, Pressemitteilung Nr. 16/2010 v. 17.2.2010
Gru�
Eisvogel
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