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Waffenschrank?
21.04.2010, 09:40
Beitrag: #21
RE: Waffenschrank?
Catja schrieb:... Die Ehefrau ist mittlerweile ausgezogen, das Haus umgebaut und 1 Jahr nach Umbaubeginn die Wohnung vermietet.
=> Ergo: Waffenschrank n�tig...

falls die Ehefrau zur�ckkommt.Wink

Diese "Steuerberaterin" bekommt beim FA alles durch.

Guter Werbegag.Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.04.2010, 11:14
Beitrag: #22
RE: Waffenschrank?
Hans-Christian schrieb:
Catja schrieb:... Die Ehefrau ist mittlerweile ausgezogen, das Haus umgebaut und 1 Jahr nach Umbaubeginn die Wohnung vermietet.
=> Ergo: Waffenschrank n�tig...

falls die Ehefrau zur�ckkommt.Wink

Diese "Steuerberaterin" bekommt beim FA alles durch.

Guter Werbegag.Wink


Puh.......... der ist gut. Dann sind es ja vielleicht au�erg. Belastungen, kann mich ja sittlich/rechtlich der beh�rdlichen Auflage nicht entziehen..Wink

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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