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Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV
09.02.2012, 22:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2012 09:54 von Catja.)
Beitrag: #1
Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV
Unterst�tzte Person hat einen geringen BAL wovon nat�rlich SV-Beitr�ge einbehalten worden sind. Diese SV Beitr�ge d�rfen ja nun die eigenen EK u. Bez�ge nicht mehr mindern.

Kennt jemand gegen diese Regelung ab 2010 ein Verfahren?
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10.02.2012, 09:40
Beitrag: #2
RE: Unterst�tzung bed. Pers./EK Mind. um SV
Sorry - aber warum d�rfen die SV-Beitr�ge die eigenen Eink�nfte und BEz�ge der unterst�tzten Person nicht mehr mindern? Irgendwie ist da was an mir vorbeigegangen.

Ciao Dragon
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10.02.2012, 10:13
Beitrag: #3
RE: Unterst�tzung bed. Pers./EK Mind. um SV
Zitat:F�r die Ermittlung der nach � 33a Abs. 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verf�gbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der unterhaltenen Person(en) zusammenzurechnen und dann nach Kopfteilen auf diese Personen zu verteilen. Das folgt aus TZ 12 des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 betreffend „Allgemeine Hinweise zur Ber�cksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach � 33a Absatz 1 EStG als au�ergew�hnliche Belastung“. Nach TZ 10 des BMF-Schreibens sind bei der Ermittlung des „verf�gbaren Nettoeinkommens“ unvermeidbare Versicherungsbeitr�ge abzuziehen. Das sind gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr�ge bei Rentnern sowie f�r alle �brigen (ab Veranlagungszeitraum 2010) Beitr�ge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten „Sozialversicherungs- / Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr�ge“ ab dem Veranlagungszeitraum 2010 bei der Ermittlung der eigenen Eink�nfte und Bez�ge der unterhaltenen Person nicht mehr ber�cksichtigt werden. Das folgt aus der �nderung des � 33a Abs. 1 Satz 4 EStG ab Veranlagungszeitraum 2010. Im Gegensatz zur fr�heren Gesetzesfassung wird nicht mehr auf � 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwiesen. Dort wird auf „Eink�nfte und Bez�ge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind“ abgestellt. N�here Einzelheiten entnehmen Sie bitte der TZ 13 des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010. Als Folge der Gesetzes�nderung wurde von der Finanzverwaltung in der Anlage Unterhalt f�r den Veranlagungszeitraum 2010 das Feld zur Erfassung der „Sozialversicherungs- / Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr�ge“ entnommen. Letztmalig konnten „Sozialversicherungs- / Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr�ge“ in der Anlage Unterhalt des Veranlagungszeitraums 2009 erfasst werden.
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13.02.2012, 10:14
Beitrag: #4
RE: Unterst�tzung bed. Pers./EK Mind. um SV
Schade. Keinem etwas bekannt? Hab aber auch selber nichts gefunden.
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14.02.2012, 09:15
Beitrag: #5
RE: Unterst�tzung bed. Pers./EK Mind. um SV
Hallo,

Sorry, bei mir auch nichts zu finden. Allerdings mit 2010 als Erstjahr muss auch noch nicht zwangsl�ufig etwas anh�ngig sein.

Pers�nlich sehe ich auch nicht gro�e Aussicht auf Erfolg, da mit der Regelung ja ein Doppelabzug vermieden werden soll. Denn durch die Ber�cksichtigung der Basisabsicherung ist ja in die H�chstbetr�ge mit eingearbeitet worden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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