Zustellung im Ausland
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17.02.2012, 09:43
Beitrag: #1
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Zustellung im Ausland
F�r Verwaltungsakte, die mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werden, gilt die Zugangsfiktion des � 122 Abs. 2 Nr.3 AO. Wie ist das aber bei Zustellung von "Nicht-"Verwaltungsakten (z.B. Mahnungen, Ank�ndigungen der Vollstreckung)? Wird die Post schneller bef�rdert? Irgendwie kann ich den Gedankengang nicht nach vollziehen. Das Finanzamt meint auch nur, das sei eben so.
Gr�bel!!!!! frankts |
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17.02.2012, 10:38
Beitrag: #2
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RE: Zustellung im Ausland
Sag denen mal, sie m�gen bitte in � 9 Abs. 3 VwZG kucken. Ich lese da was von
a) "Dokument" (also eben alles, - auch Nicht-VAs) und b) Zugangsfiktion 7 Tage (wie �blich durch den Empf�nger per Nachweis wiederlegbar). Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.02.2012, 11:08
Beitrag: #3
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RE: Zustellung im Ausland
Okay,
das FA spart* Porto und steckt einen Bescheid und eine Mahnung in Kuvert. Der Besscheid ist also in einem Monat da und die Mahnung in 7 Tagen. Hoch lebe .. wer eigentlich? frankts * reine Fiktion - das FA spart nie! |
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17.02.2012, 11:13
Beitrag: #4
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RE: Zustellung im Ausland
Das ist ja ein feines Dilemma....
Sind die Dinger denn wirklich zugegangen? Ich habe im Ausland da immer so meine Zustellungsprobleme. R�ckschein? Wenn "ja": sch.........ade. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.02.2012, 11:21
Beitrag: #5
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RE: Zustellung im Ausland
Nein, ich versuche nur einem Mandante klar zu machen, dass der Bescheid 4 Wochen zur Zustellung (reine Fiktion) gebraucht hat und dass die Mahnung angeblich nach 7 Tagen da ist. So ganz versteht er das nicht.
frankts P.s. Mittlerweile hat sich die Mahnung erledigt, da eine VT-Sperre auf Grund der vor einigen Wochen gestellten Antr�ge (AdV bzw. techn. Stundung) auf meine Intervention hin gesetzt wurde. Diese Sperre vergessen die lieben Bearbeiter immer wieder und wir d�rfen den �rger der Mandanten ausbaden (grummel, grummel) frankts |
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17.02.2012, 11:42
Beitrag: #6
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RE: Zustellung im Ausland
Nat�rlich sparen wir - koste es was es wolle!
Wieso werden Bescheid und Mahnung in einen Umschlag gesteckt? Das hei�t ja, der Bescheid lag im Finanzamt und hat auf die Mahnung gewartet???? Wieso kann denn schon ein Einspruch vorliegen. Und warum wird eine VT-Sperre gesetzt, nachdem die Mahnung erstellt ist???? (Diese Sperre soll doch gerade die Mahnung verhindern!) Fragen �ber Fragen.... und warscheinlich keine Antworten. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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17.02.2012, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2012 11:53 von frankts.)
Beitrag: #7
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RE: Zustellung im Ausland
Stadtkatze schrieb:Nat�rlich sparen wir - koste es was es wolle![/color] Ich hoffe, ich habe es jetzt verdeutlichen k�nnen Gru� frankts |
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17.02.2012, 11:55
Beitrag: #8
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RE: Zustellung im Ausland
frankts schrieb:mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werdennur mal als Hinweis: Ihr bringt hier die Zustellung mit der einfachen Bekanntgabe durcheinander. Die �bersendung per einfachem Brief ist gerade keine Zustellung. Zustellungen sind in ��3ff. VwZG abschlie�end geregelt. |
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